Prostitutionstätigkeit Anmeldebescheinigung und allgemeine Beratung

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Dienstleistungsinformationen

Prostitutionstätigkeit Anmeldebescheinigung und allgemeine Beratung

Anmeldebescheinigung und Beratung nach dem Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)

Wer als Prostituierte oder Prostituierter überwiegend im Oberbergischen Kreis tätig werden möchte, hat dies persönlich beim Kreisordnungsamt anzumelden.

Vor der Anmeldung kontaktieren Sie bitte zunächst das Gesundheitsamt für eine Gesundheitliche Beratung (siehe unten und rechter Seitenrand).

Terminabsprache erforderlich!
Ein Termin kann telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden.

  • ein Lichtbild (biometrisches Foto)
  • Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt
  • Ihren Personalausweis oder Reisepass
  • ein aktueller Nachweis der Gesundheitsberatung (► erhältlich beim Gesundheitsamt)
  • bitte überlegen Sie bereits vor dem Gespräch, ob und welchen Alias-Namen (Pseudonym) Sie verwenden möchten

Wenn Sie weder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen noch aus einem EU-Staat stammen, bringen Sie bitte außerdem mit

  • Ihren Heimatpass
  • Ihren Aufenthaltstitel
  • ggf. einen Ausweisersatz

Die Beratung und Anmeldung ist kostenlos.

Weitere allgemeine Informationen und wichtige Notfallnummern sowie die Richtlinie zum Vollzug des Prostituiertenschutzgesetzes gegenüber dem Prostitutionsgewerbe (RL ProstSchG-Gewerbe) (Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen vom 25.03.2020) finden Sie rechts am Rand.