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Allgemeinverfügung für den Transport gefährlicher Güter im Bereich des Oberbergischen Kreises
Beschreibung
Bestimmung des Fahrwegs für die Beförderung von gefährlichen Gütern nach § 35a Abs. 3 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt im Bereich des Oberbergischen Kreises
Gemäß § 35a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 35b der Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährliche Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt - GGVSEB -) in der jeweils geltenden Fassung wird hiermit der Anwendungsbereich dieser Allgemeinverfügung für
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entzündbare Gase der Klasse 2 nach § 35b Tabelle lfd. Nr. 2 GGVSEB und
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entzündbare flüssige Stoffe der Klasse 3 nach § 35b Tabelle lfd. Nr. 4 GGVSEB
bestimmt.
Die Gültigkeit der Allgemeinverfügung ergibt sich aus der Veröffentlichung.
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Kontakt:
Telefon: 02261 88-3622
E-Mail: amt36.verkehrssicherung@obk.de
Welche Behörde ist sonst noch zuständig?
Die bisher erhältliche Gefahrgut-KartenCD wird, inhaltlich reduziert, nur noch auf Wunsch gegen eine Gebühr (derzeit 20,00 €) ausgegeben. Zu beziehen ist sie ausschließlich beim Landesbetrieb Straßenbau NRW, Betriebssitz, Referat Planung, Abteilung Straßeninformation und Vermessung, Deutz-Kalker-Straße 18-26, 50679 Köln, oder unter kontakt.strasseninformation@strassen.nrw.de.
Die bisher auf der Gefahrgut-Karten CD vorhandenen Informationen stehen ab Juli 2019 zum kostenfreien Download bereit.
Zuständige Einrichtungen
- Gewerblicher Personen- und Güterverkehr sowie Gefahrgut, Ausnahmegenehmigungen
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- Straßenverkehrsamt
- Gummersbacher Straße 41a
- 51645 Gummersbach
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02261 88-3622
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E-Mail: weber01@obk.de
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