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Altfahrzeuge

Beschreibung

Ein Altfahrzeug ist ein Fahrzeug, das Abfall darstellt.

Von unzulässig abgestellten Altfahrzeugen gehen Gefahren für die
Umwelt aus.

Gemäß der Altfahrzeugverordnung muss ein Altfahrzeug einem anerkannten Demontagebetrieb, einer anerkannten Annahmestelle oder einer anerkannten Rücknahmestelle überlassen werden.

Auskunft über anerkannte Demontagebetriebe bzw. Annahme- und Rücknahmestellen erteilt die Untere Abfallwirtschaftsbehörde. Die Kontaktaufnahme kann persönlich, telefonisch oder schriftlich erfolgen.

Es ist zu beachten, dass nicht jedes Fahrzeug ohne Kennzeichen Abfall darstellt.

Bei weiteren Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde gerne zur Verfügung.

Bergneustadt, Engelskirchen, Morsbach Herr Doepp
Reichshof, Nümbrecht, Waldbröl, Wiehl Frau Neuhoff
Gummersbach, Lindlar, Radevormwald Herr Ritter
Hückeswagen, Marienheide, Wipperfürth Frau Wengeler

 

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen