Altfahrzeuge

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Dienstleistungsinformationen

Altfahrzeuge

Ein Altfahrzeug ist ein Fahrzeug, das Abfall darstellt.

Von unzulässig abgestellten Altfahrzeugen gehen Gefahren für die Umwelt aus.

Gemäß der Altfahrzeugverordnung muss ein Altfahrzeug einem anerkannten Demontagebetrieb, einer anerkannten Annahmestelle oder einer anerkannten Rücknahmestelle überlassen werden.

Auskunft über anerkannte Demontagebetriebe bzw. Annahme- und Rücknahmestellen erteilt die Untere Abfallwirtschaftsbehörde. Die Kontaktaufnahme kann persönlich, telefonisch oder schriftlich erfolgen.

Es ist zu beachten, dass nicht jedes Fahrzeug ohne Kennzeichen Abfall darstellt.

Bei weiteren Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde gerne zur Verfügung.

Bergneustadt, Engelskirchen, Gummersbach

Frau Neuhoff

Morsbach, Nümbrecht, Reichshof, Wiehl, Waldbröl

Frau Reuter
Hückeswagen, Lindlar, Marienheide, Radevormwald, Wipperfürth

Frau Wengeler

 

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson