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Anerkennung / Umtausch ausländischer Führerschein
Beschreibung
Die Vorschriften beim Umtausch einer ausländischen Fahrerlaubnis sind so umfangreich, dass eine Vorabfrage beim Straßenverkehrsamt wichtig ist.
Je nach Nationalität der ausländischen Fahrerlaubnis ist eine volle oder teilweise Fahrerlaubnisprüfung erforderlich.
Die Umschreibung muss im Einzelfall abgestimmt werden.
Vorab-Informationen sollten in jedem Fall beim Straßenverkehrsamt eingeholt werden.
Wichtiger Hinweis:
Eine Umschreibung für Inhaberinnen und Inhaber von Fahrerlaubnissen der Staaten der Europäischen Union (EU) sowie von Fahrerlaubnissen der Staaten Norwegen, Liechtenstein und Island (EWR) ist bis zum Ablaufdatum des Führerscheins nicht notwendig.
Vorzulegende Unterlagen sind mit dem Straßenverkehrsamt vorher abzustimmen.
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Bei besonderen Fragen kann auch eine Kontaktaufnahme per E-Mail unter fahrerlaubnis@obk.de oder telefonisch beim Straßenverkehrsamt unter nachstehenden Telefonnummern erfolgen:
02261 88-7233
E-Mail: fahrerlaubnis@obk.de
Es entstehen Ihnen Kosten, die für jeden Einzelfall individuell berechnet werden. Bei einer vorgeschriebenen Prüfung kommen die Kosten für die Fahrschule und die Fahrerlaubnisprüfung hinzu.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Fahr- und Beförderungserlaubnisse
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- Straßenverkehrsamt
- Gummersbacher Straße 41a
- 51645 Gummersbach
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