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Anlagen in und an Gewässern
Beschreibung
Alle Anlagen, die in der Nähe von Gewässern errichtet werden sollen, wie z. B. Brücken, Stege, Gewässerkreuzungen usw., sind gemäß § 22 Landeswassergesetz wasserrechtlich genehmigungspflichtig.
Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Antrag nach § 22 LWG NRW (siehe rechts),
- formloses Antragsschreiben,
- Erläuterungsbericht mit hydraulischer Berechnung,
- Übersichtsplan, Lagepläne sowie Längs- und Querprofile.
Der genaue Umfang der vorzulegenden Unterlagen sollte vor Antragstellung abgestimmt werden.
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Die Mitarbeiter der Wasserbehörde stehen Ihnen bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung. Die Kontaktaufnahme kann persönlich, schriftlich oder telefonisch erfolgen.
Gummersbach, Morsbach, Nümbrecht, Reichshof, Waldbröl, Wiehl | Frau Kallwitz |
Hückeswagen, Lindlar, Marienheide, Radevormwald, Wipperfürth, Bergneustadt, Engelskirchen | Herr Küster |
Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: stellv. Abteilungsleitung
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Telefon: 02261 88-6741
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E-Mail: sandra.kallwitz@obk.de
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Profil: Link
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Telefon: 02261 88-6773
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E-Mail: peter.kuester@obk.de
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