Ehrenamtliche Vormundschaft
Beschreibung
Ehrenamtlicher Vormund
Was ist eine Vormundschaft?
Aus verschiedenen Gründen, können Eltern manchmal nicht das Sorgerecht für ihre Kinder ausüben. In diesen Fällen wird seitens des Familiengerichts eine andere Person beauftragt, das Sorgerecht ganz oder teilweise für das minderjährige Kind auszuüben. Es wird eine Vormundschaft oder Pflegschaft eingerichtet.
Im Rahmen der Vormundschaft übernimmt die Person die rechtliche Vertretung des jungen Menschen und setzt sich für die Interessen des Kindes oder des Jugendlichen ein. Wichtige Entscheidungen werden gemeinsam mit dem jungen Menschen getroffen.
Ein Vormund achtet auf:
- die Beteiligung des jungen Menschen
- die Schulbildung
- die rechtliche Vertretung
- eine passgenaue Unterbringung
- eine medizinische Versorgung
- eine Zusammenarbeit mit Familiengerichten, Jugendämtern und anderen Akteuren der Jugendhilfe zum Wohle des jungen Menschen
Diese anspruchsvolle Aufgabe können volljährige Personen im Rahmen eines Ehrenamtes übernehmen.
Wir suchen engagierte Menschen,
- für Kinder und Jugendliche, welche ihre Eltern verloren haben
- für Kinder und Jugendliche, deren Eltern aus anderen Gründen nicht das Sorgerecht ausüben können
Die jungen Menschen brauchen jemanden dem sie vertrauen können, der sie im Oberbergischen Kreis begleitet und unterstützt.
Was wir von Ihnen erwarten:
- Bereitschaft, einen Teil Ihrer Freizeit für die Belange eines jungen Menschen zu verwenden
- sich mit der Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen vertraut zu machen
- Auseinandersetzung mit Verwaltungen und Behörden
- sich bei Schwierigkeiten und Fragen rechtzeitig Hilfe zu holen
- Interkulturelle und soziale Offenheit
- Zusammenarbeit mit dem Herkunftssystem des jungen Menschen
Was wir nicht erwarten:
- Aufnahme des Kindes in Ihren Haushalt
- Finanzielle Aufwendungen
- Kenntnisse über das Herkunftsland
- Rechtliche Vorkenntnisse
Das Jugendamt des Oberbergischen Kreises bereitet Sie auf dieses Ehrenamt vor und begleitet Sie bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe.
Sie sind bereits als Vormund bestellt und üben die Tätigkeit ehrenamtlich oder berufsmäßig aus?
Die Koordinierungsstelle des Fachdienstes Vormundschaften berät, begleitet und unterstützt alle Personen, welche eine Vormundschaft/Pflegschaft ehrenamtlich oder berufsmäßig führen.
Haben Sie Interesse ehrenamtlich eine Vormundschaft zu übernehmen?
Möchten Sie sich näher mit dem Thema Vormundschaft und Ehrenamt beschäftigen?
Haben Sie Fragen oder Schwierigkeiten bezüglich Ihrer Aufgabe als Vormund?
So können Sie sich gerne an die Koordinierungsstelle (Kontaktdaten, rechte Navigation) des Oberbergischen Kreis wenden.
Welche Behörde ist sonst noch zuständig?
- Jugendamt des Oberbergischen Kreises, Gummersbach
- Jugendämter der Städte Gummersbach, Wiehl und Wipperfürth
- Sie sind mindestens 18 Jahre alt
- Erweitertes Führungszeugnis ohne Eintragungen
51/53
Kostenfrei.
Zuständige Einrichtungen
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Amtsvormundschaften, Amtspflegschaften
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- Kreisjugendamt
- La Roche-sur-Yon-Straße 18
- 51643 Gummersbach
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 02261 88-5165
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E-Mail: amt51.21@obk.de