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Fleischhygiene - Durchführung der Schlachttier- und Fleischuntersuchung
Beschreibung
- Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, andere Paarhufer,
- Pferde und andere Einhufer
die geschlachtet werden, unterliegen der amtlichen Schlachttier-(Lebendbeschau) und Fleischuntersuchung. Fleisch dieser Tiere darf nur in Verkehr gebracht werden, wenn es für den menschlichen Genuss tauglich und entsprechend mit einem Stempel gekennzeichnet ist. Schweine einschließlich Wildschweine und Pferde werden zusätzlich auf Trichinen untersucht.
Schlachtungen sind rechtzeitig (mindestens 24 Stunden vor der geplanten Schlachtung) bei dem zuständigen amtlichen Tierarzt anzumelden. Bei der Schlachtung von Schweinen in Schlachtstätten sind seit dem 01.01.2008 zudem zwingend die Hinweise zu der Lebensmittelketteninformation zu beachten (siehe rechts).
Schlachtungen dürfen nur in gewerblichen Schlachträumen und nur unter Einhaltung der hygienerechtlichen Anforderungen erfolgen. Ausgenommen davon sind Hausschlachtungen, bei denen das Fleisch ausschließlich im eigenen Haushalt des Tierbesitzers verwendet werden. Auch bei der Hausschlachtung ist immer eine Fleischuntersuchung zu veranlassen und eine Schlachttieruntersuchung, wenn unmittelbar vor der Schlachtung eine Störung des Allgemeinbefindens des Tiers (z. B. Fieber, Mattigkeit, Fressunlust etc.) festgestellt worden ist.
Für Rinder ist der Rinderpass, für Pferde der Pferdepass (Equidenpass) und für Schafe/Ziegen ein Begleitpapier (siehe Bereich Downloads) vorzulegen.
Die Kontaktaufnahme hat telefonisch über den für die jeweiligen Stadt und Gemeinde zuständigen amtlichen Tierarzt zu erfolgen.
Die Zuständigkeiten sind nach Städten und Gemeinden wie folgt aufgeteilt:
Stadt Bergneustadt
| Herr Dr. Werner Ising |
Gemeinde Engelskirchen | Herr Dr. Thomas Eckes |
Stadt Hückeswagen | Herr Dr. Stefan Paufler |
Gemeinde Marienheide
| gewerbliche Schlachtung Hausschlachtung |
Gemeinde Morsbach | Frau Gudrun Beckmann |
Stadt Gummersbach
| Herr Dr. Andreas Heidgen
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Stadt Radevormwald
| Dr. Johannes Lüttgenau |
Stadt Wipperfürth
| Dr. Martin Josef Lüttgenau |
Fleischbeschautierärztin | Frau Ute Kriegeskorte |
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Die Gebühren richten sich nach Fleischhygienegebührensatzung, Satzung des Oberbergischen Kreises über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen nach den Vorschriften des Fleisch- und Geflügelfleischhygienerechts vom 10.12.2020.
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- Tierärztlicher Dienst / Verbraucherschutz
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- Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
- Stahlstraße 5
- 51645 Gummersbach
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Sachgebietsleitung
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Telefon: 02261 88-3908
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E-Mail: nicole.arnold@obk.de
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Profil: Link
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Telefon: 02261 88-3925
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E-Mail: nina.junge@obk.de
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