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Fleischhygiene - Durchführung der Schlachttier- und Fleischuntersuchung

Beschreibung

  • Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, andere Paarhufer,
  • Pferde und andere Einhufer

die geschlachtet werden, unterliegen der amtlichen Schlachttier-(Lebendbeschau) und Fleischuntersuchung. Fleisch dieser Tiere darf nur in Verkehr gebracht werden, wenn es für den menschlichen Genuss tauglich und entsprechend mit einem Stempel gekennzeichnet ist. Schweine einschließlich Wildschweine und Pferde werden zusätzlich auf Trichinen untersucht.

Schlachtungen sind rechtzeitig (mindestens 24 Stunden vor der geplanten Schlachtung) bei dem zuständigen amtlichen Tierarzt anzumelden. Bei der Schlachtung von Schweinen in Schlachtstätten sind seit dem 01.01.2008 zudem zwingend die Hinweise zu der Lebensmittelketteninformation zu beachten (siehe rechts).

Schlachtungen dürfen nur in gewerblichen Schlachträumen und nur unter Einhaltung der hygienerechtlichen Anforderungen erfolgen. Ausgenommen davon sind Hausschlachtungen, bei denen das Fleisch ausschließlich im eigenen Haushalt des Tierbesitzers verwendet werden. Auch bei der Hausschlachtung ist immer eine Fleischuntersuchung zu veranlassen und eine Schlachttieruntersuchung, wenn unmittelbar vor der Schlachtung eine Störung des Allgemeinbefindens des Tiers (z. B. Fieber, Mattigkeit, Fressunlust etc.) festgestellt worden ist.

Für Rinder ist der Rinderpass, für Pferde der Pferdepass (Equidenpass) und für Schafe/Ziegen ein Begleitpapier (siehe Bereich Downloads) vorzulegen.

Die Kontaktaufnahme hat telefonisch über den für die jeweiligen Stadt und Gemeinde zuständigen amtlichen Tierarzt zu erfolgen.

Die Zuständigkeiten sind nach Städten und Gemeinden wie folgt aufgeteilt:

Stadt Bergneustadt

 

 

 

Herr Dr. Werner Ising
Kölner Str. 79
51702 Bergneustadt
Telefon: 02261 949474

 

Gemeinde Engelskirchen  
Gemeinde Lindlar


 

Herr Dr. Thomas Eckes
Lingenbach 2
51789 Lindlar
Telefon: 02266 5580
 

Stadt Hückeswagen



 

Herr Dr. Stefan Paufler
Großberghauser Str. 3 b
42499 Hückeswagen
Telefon: 02192 931227
 

Gemeinde Marienheide

 

 

 

 

 

 

 

 

gewerbliche Schlachtung
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt  
Frau Arnold
Telefon: 02261 - 88 3908
Mobil: 0151 - 544 06 472 

Hausschlachtung
Frau Ute Kriegeskorte
Praxis Dr. Lüttgenau GbR
An der Schlossfabrik 2
42499 Hückeswagen
Telefon: 02192 - 931490
Mobil: 0170 - 167 3275 

Gemeinde Morsbach
Gemeinde Reichshof II
(unterhalb der A4)

 

Frau Gudrun Beckmann
Oerkuser Hof 2
51588 Nümbrecht
Telefon: 0176 - 23671714
 

Stadt Gummersbach
Gemeinde Nümbrecht
Gemeinde Reichshof I
(oberhalb der A4)
Stadt Waldbröl
Stadt Wiehl

 

Herr Dr. Andreas Heidgen
Stranzenbach 24
51588 Nümbrecht
Telefon: 0175 - 5901599

 

 

Stadt Radevormwald

 





 

Dr. Johannes Lüttgenau
Tierärztliche Gemeinschaftspraxis
Dr. Lüttgenau GbR
An der Schlossfabrik 2
42499 Hückeswagen
Telefon: 02192 931490
Mobil: 0175-6310953 
Fax: 02192 931496 
 

Stadt Wipperfürth

 




 

Dr. Martin Josef Lüttgenau 
Tierärztliche Gemeinschaftspraxis
Dr. Lüttgenau GbR
An der Schlossfabrik 2
42499 Hückeswagen
Telefon: 02192 931490
Mobil: 0171 7072572
Fax: 02192 931496

Fleischbeschautierärztin
(Vertretung)




 

Frau Ute Kriegeskorte
Praxis Dr. Lüttgenau GbR
An der Schlossfabrik 2
42499 Hückeswagen
Telefon: 0170 1673275
Praxis Dr. Lüttgenau GbR:
Telefon: 02192 931490

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen