Haustierhaltung - Einreisebestimmungen für Haustiere

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Dienstleistungsinformationen

Haustierhaltung - Einreisebestimmungen für Haustiere

Einreisebestimmungen für Haustiere (Hunde und Katzen) können für die einzelnen Länder bei den jeweiligen Konsulaten bzw. Botschaften erfragt werden.

Amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigungen werden durch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Oberbergischen Kreises ausgestellt.

Amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigungen erhalten Sie nach vorheriger Terminvereinbarung.

Für die Ausstellung einer amtstierärztlichen Gesundheitsbescheinigung werden zumindest der Impfpass mit gültiger Tollwutimpfung, für einige Reiseländer noch zusätzliche Unterlagen benötigt (bitte informieren Sie sich vorher).
Das Haustier ist zu diesem Termin mitzubringen.

Sie können persönlich, schriftlich, telefonisch oder per E-Mail Kontakt aufnehmen.

Die Gebühr für eine amtstierärztliche Bescheinigung wird gem. der Allgemeinen Gebührenordnung Nordrhein-Westfalen abhängig von der Anzahl der Tiere i.d.R. per Barzahlung erhoben – den genauen Rechnungsbetrag erfragen Sie bitte bei der Terminvereinbarung.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson