Verkehrszeichen

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Dienstleistungsinformationen

Verkehrszeichen

Anordnung von Verkehrszeichen und -einrichtungen

Anordnung von Verkehrszeichen und -einrichtungen nach der Straßen-Verkehrsordnung (StVO).

Dies kommt u.a. zum Tragen bei der

  • Einrichtung von Ampeln in Kreuzungsbereichen;
  • Ausweisung von Sackgassen;
  • Anordnung von Halteverboten;
  • Fahrbahnmarkierungen und
  • Einrichtung von Bushaltestellen.

Dem Antrag ist eine formlose Darstellung des Sachverhaltes beizufügen.

Welche Behörde ist sonst noch zuständig?

Für die Städte und Gemeinden Gummersbach, Radevormwald, Wiehl, Wipperfürth, Morsbach und Reichshof sind die Anträge bei der jeweiligen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung zu stellen.

Kontakt:
Telefon: 02261 88-3653, 88-3618, 88-3692 
E-Mail: amt36.verkehrssicherung@obk.de  

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson