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Verkehrszeichen

Beschreibung

Anordnung von Verkehrszeichen und -einrichtungen

Anordnung von Verkehrszeichen und -einrichtungen nach der Straßen-Verkehrsordnung (StVO).

Dies kommt u.a. zum Tragen bei der

  • Einrichtung von Ampeln in Kreuzungsbereichen;
  • Ausweisung von Sackgassen;
  • Anordnung von Halteverboten;
  • Fahrbahnmarkierungen und
  • Einrichtung von Bushaltestellen.

Dem Antrag ist eine formlose Darstellung des Sachverhaltes beizufügen.

Kontakt:
Telefon: 02261 88-3653, 88-3618, 88-3692 
E-Mail: amt36.verkehrssicherung@obk.de  

Welche Behörde ist sonst noch zuständig?

Für die Städte und Gemeinden Gummersbach, Radevormwald, Wiehl, Wipperfürth, Morsbach und Reichshof sind die Anträge bei der jeweiligen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung zu stellen.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen