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Sozialer Wohnungsbau
Beschreibung
Als sozialen Wohnungsbau bezeichnet man den staatlich geförderten Bau von Wohnungen, insbesondere für soziale Gruppen, die ihren Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können.
Neben den persönlichen Voraussetzungen, welche die Mieter in Deutschland mit dem Wohnberechtigungsschein nachweisen müssen, gibt es eine höchstzulässige Miete („Kostenmiete“), wie sie im Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) geregelt ist.
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- 50_Auflistung erforderlicher Unterlagen
- 50_Antrag auf Ausstellung einer allgemeinen / gezielten Wohnberechtigung nach dem Wohnungsbindungsgesetz/Wohnraumförderungsgesetz
- 50_Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung zum Bezug einer im II. Förderungsweg geförderten Wohnung (Bezugsgenehmigung)
- 50_Einkommenserklärung für den Sozialen Wohnungsbau
- 50_Einverständniserklärung des zukünftigen Vermieters
- 50_Pflichten des Eigentümers bzw. des Verfügungsberechtigten
Zuständige Einrichtungen
- Wohnungsbindung, Wohngeldaufsicht
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- Amt für Soziale Angelegenheiten
- Moltkestraße 42
- 51643 Gummersbach
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02261 88-5045
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E-Mail: heidi.klein@obk.de
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Profil: Link
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Telefon: 02261 88-5044
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E-Mail: angelika.meyer@obk.de
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Profil: Link
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Telefon: 02261 88-5046
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E-Mail: michaela.zenker@obk.de
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