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Dienstleistungsinformationen
Hilfe zur Pflege in stationären Einrichtungen
Reicht das Einkommen und Vermögen zusammen mit den Leistungen der Pflegeversicherung für die Finanzierung eines stationären Pflegeplatzes nicht aus, kann ein Antrag auf Hilfe zur Pflege gestellt werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Oberbergischen Kreises (siehe rechts).
Zuständige Einrichtung
- Hilfe zur Pflege in Einrichtungen
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- Amt für Soziale Angelegenheiten
- Moltkestraße 42
- 51643 Gummersbach
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Zuständige Kontaktperson
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Profil: Link
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Position: Abteilungsleitung
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Telefon: +49 2261 88-5013
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E-Mail: harald.klotz@obk.de
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