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Erlaubnis zum nichtgewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen
Beschreibung
Was
- Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Teilnahme an Lehrgängen zur Vermittlung von Fachkunde, Gebührenpflichtig (zurzeit 50 Euro)
- Staatliche Erlaubnis zum Erwerb von und Umgang mit Sprengstoff für nicht gewerbliche Zwecke, Fünf Jahre gültig, Gebührenpflichtig (zurzeit zwischen 100 und 250 Euro)
- Fragebogen und Fotos zur Restmengenlagerstätte
- Ggf. Waffenbesitzkarte
- Bei Erstausstellung: Nachweis Fachkundelehrgang
- Bei Verlängerung: bisheriger Erlaubnis
- Persönliche Vorsprache ist erforderlich, Terminvereinbarung empfehlenswert!
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- Was bei Erwerb, Umgang und Aufbewahrung von Sprengstoff im privaten Bereich inhaltlich zu beachten ist, ist in einem Merkblatt zusammengestellt.
- mindestens 21 Jahre alt (Ausnahme möglich)
- Wohnort im Oberbergischen Kreis
- Zuverlässigkeit im Sinne des Sprengstoffgesetzes (Weiteres siehe dort in § 8 a)
- Persönliche Eignung
- Erfolgreicher Abschluss eines Fachkundelehrgangs (nur bei erstem Erlaubnisantrag)
- Schriftlicher Antrag auf Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung oder einer Erlaubnis (Mindestens drei Monate vor Ablauf einer vorherigen Erlaubnis!)
Downloads
- 32_Anlage zum Antrag auf Erteilung / Verlängerung / Erweiterung einer Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz
- 32_Antrag - Erteilung / Verlängerung / Erweiterung einer Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz
- 32_Antrag - Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 der 1. Sprengstoffverordnung
- 32_Merkblatt - Erwerb und die Aufbewahrung von Treibladungspulver im privaten Bereich nach dem Sprengstoffgesetz
Zuständige Einrichtungen
- Allgemeine Gefahrenabwehr und Aufsicht
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- Kreisordnungsamt
- Stahlstraße 5
- 51645 Gummersbach
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02261 88-3209
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E-Mail: ordnung09@obk.de
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