Suche
Dienstleistungsinformationen
Öffentlicher Personennahverkehr
Das Regionalisierungsgesetz Nordrhein-Westfalen hat die Zuständigkeiten für den ÖPNV auf die Kreise und kreisfreien Städte übertragen.
Somit ist der Oberbergische Kreis Aufgabenträger des ÖPNV und zuständig für die Erarbeitung von Zielen und Rahmenvorgaben für das betriebliche Leistungsangebot und den Nahverkehrsplan.
Zuständige Einrichtung
- Regionalentwicklung und Mobilität
-
- Amt für Planung, Entwicklung und Mobilität
- Karlstraße 14-16
- 51643 Gummersbach
-
Zuständige Kontaktperson
-
-
Profil: Link
-
Position: Abteilungsleitung
-
Telefon: +49 2261 88-6179
-
E-Mail: michael.tuenker@obk.de
-