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Wahlhelfer

Beschreibung

Der Oberbergische Kreis ist zuständig für die gesetzmäßige und organisatorische Abwicklung folgender Wahlen:

  • Kommunalwahl (= Kreistags-, Landrats-, Rats- und Bürgermeisterwahl)
  • Landtagswahl
  • Bundestagswahl
  • Europawahl

Für den Einsatz von Wahlhelfern sind die Städte und Gemeinden selber zuständig. Bitte wenden Sie sich an Ihr Rathaus.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen