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Gewerbe der Makler, gewerbliche Erlaubnis und (ggf. gemeinsam) Bauträger und Baubetreuer, gewerbliche Erlaubnis

Beschreibung

Makler, Bauträger, Baubetreuer - Staatliche Erlaubnis nach § 34c GewO zur gewerbsmäßigen:

  • Vermittlung von Grundstücken und/oder Räumen,
  • Vermittlung von Darlehen aller Art außer den Darlehen, die Verbraucher zur Immobilienfinanzierung benötigen,
  • Vorbereitung und Durchführung fremder Bauvorhaben
  • Verwaltung von Wohnungen und Immobilien

werden unbefristet und gebührenpflichtig erteilt. 

§ 34c GewO

Ausgefüllter Antrag mit folgenden Unterlagen

  • Führungszeugnis,
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister,
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes,
  • Auskunft des Amtsgerichts bezüglich Eintragung in Schuldnerkartei, Zwangsversteigerungs- und Insolvenzverfahren,
  • ggf. Auszug aus dem Handelsregister.

Welche Behörde ist sonst noch zuständig?

Der Antrag wird bei der Gemeindeverwaltung am eigenen Wohnort (Rathaus) angenommen und mit allen notwendigen Unterlagen an den Oberbergischen Kreis weitergeleitet.

  • natürliche oder juristische Person mit Wohnort oder Betriebssitz im Oberbergischen Kreis
  • geordnete Vermögensverhältnisse
  • Zuverlässigkeit im Sinne der Gewerbeordnung: keine Verurteilung wegen eines Verbrechens oder einer Vermögensstraftat

350 – 1.400 €  (Stand 09/22)