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Gewerbe der Makler, gewerbliche Erlaubnis und (ggf. gemeinsam) Bauträger und Baubetreuer, gewerbliche Erlaubnis
Beschreibung
Makler, Bauträger, Baubetreuer - Staatliche Erlaubnis nach § 34c GewO zur gewerbsmäßigen:
- Vermittlung von Grundstücken und/oder Räumen,
- Vermittlung von Darlehen aller Art außer den Darlehen, die Verbraucher zur Immobilienfinanzierung benötigen,
- Vorbereitung und Durchführung fremder Bauvorhaben
- Verwaltung von Wohnungen und Immobilien
werden unbefristet und gebührenpflichtig erteilt.
§ 34c GewO
Ausgefüllter Antrag mit folgenden Unterlagen
- Führungszeugnis,
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes,
- Auskunft des Amtsgerichts bezüglich Eintragung in Schuldnerkartei, Zwangsversteigerungs- und Insolvenzverfahren,
- ggf. Auszug aus dem Handelsregister.
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Welche Behörde ist sonst noch zuständig?
Der Antrag wird bei der Gemeindeverwaltung am eigenen Wohnort (Rathaus) angenommen und mit allen notwendigen Unterlagen an den Oberbergischen Kreis weitergeleitet.
- natürliche oder juristische Person mit Wohnort oder Betriebssitz im Oberbergischen Kreis
- geordnete Vermögensverhältnisse
- Zuverlässigkeit im Sinne der Gewerbeordnung: keine Verurteilung wegen eines Verbrechens oder einer Vermögensstraftat
350 – 1.400 € (Stand 09/22)
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Zuständige Einrichtungen
- Allgemeine Gefahrenabwehr und Aufsicht
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- Kreisordnungsamt
- Stahlstraße 5
- 51645 Gummersbach
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02261 88-3209
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E-Mail: ordnung09@obk.de
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