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Namensänderung im Führerschein / Änderung von Auflagen
Beschreibung
Nach einer Namensänderung wird der Austausch des Führerscheins empfohlen (besonders bei Reisen ins Ausland), es ist jedoch nicht zwingend vorgeschrieben.
Es ist eine persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten in der Führerscheinstelle erforderlich.
- geänderter gültiger Personalausweis oder Reisepass
- bisheriger Führerschein
- biometrisches Passfoto
- falls es sich noch um einen alten grauen oder rosa Führerschein handelt und der Führerschein nicht im Oberbergischen Kreis ausgestellt wurde, wird noch eine
- Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde benötigt
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Bei besonderen Fragen kann auch eine Kontaktaufnahme per E-Mail unter fahrerlaubnis@obk.de oder telefonisch beim Straßenverkehrsamt unter nachstehenden Telefonnummern erfolgen:
02261 88-7233
Verwaltungsgebühr: bis 50€
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Fahr- und Beförderungserlaubnisse
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- Straßenverkehrsamt
- Gummersbacher Straße 41a
- 51645 Gummersbach
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