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Führerschein auf Probe

Beschreibung

Dauer der Probezeit: 2 Jahre

Bei Auffälligkeit innerhalb der 2 Jahre verlängert sich die Probezeit auf 4 Jahre.

  1. Auffälligkeit: Aufbauseminar in einer berechtigten Fahrschule
  2. Auffälligkeit: Verwarnung mit einer Möglichkeit einer verkehrspsychologischen Beratung
  3. Auffälligkeit: Entziehung der Fahrerlaubnis

Die Kontaktaufnahme kann über eine berechtigte Fahrschule erfolgen.

Eine Teilnahmebescheinigung bei Anordnung eines Aufbauseminars oder der Verkehrspsychologischen Beratung ist vorzulegen.

Bei besonderen Fragen nehmen Sie bitte Rücksprache mit dem Straßenverkehrsamt.

Eine Kontaktaufnahme kann dort per E-Mail unter fahrerlaubnis@obk.de oder telefonisch unter nachstehender Telefonnummer erfolgen:

02261 88-7233

Welche Behörde ist sonst noch zuständig?

Nähere Erläuterungen erhalten Sie im Internet durch das Kraftfahrtbundesamtes Flensburg (siehe rechts) unter Auskünfte - Punkteabbau.

Es entstehen Ihnen Kosten, die nach der jeweils gültigen Gebührenordnung berechnet werden.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen