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Führerschein auf Probe
Beschreibung
Dauer der Probezeit: 2 Jahre
Bei Auffälligkeit innerhalb der 2 Jahre verlängert sich die Probezeit auf 4 Jahre.
- Auffälligkeit: Aufbauseminar in einer berechtigten Fahrschule
- Auffälligkeit: Verwarnung mit einer Möglichkeit einer verkehrspsychologischen Beratung
- Auffälligkeit: Entziehung der Fahrerlaubnis
Die Kontaktaufnahme kann über eine berechtigte Fahrschule erfolgen.
Eine Teilnahmebescheinigung bei Anordnung eines Aufbauseminars oder der Verkehrspsychologischen Beratung ist vorzulegen.
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Bei besonderen Fragen nehmen Sie bitte Rücksprache mit dem Straßenverkehrsamt.
Eine Kontaktaufnahme kann dort per E-Mail unter fahrerlaubnis@obk.de oder telefonisch unter nachstehender Telefonnummer erfolgen:
02261 88-7233
Welche Behörde ist sonst noch zuständig?
Nähere Erläuterungen erhalten Sie im Internet durch das Kraftfahrtbundesamtes Flensburg (siehe rechts) unter Auskünfte - Punkteabbau.
Es entstehen Ihnen Kosten, die nach der jeweils gültigen Gebührenordnung berechnet werden.
Zuständige Einrichtungen
- Fahr- und Beförderungserlaubnisse
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- Straßenverkehrsamt
- Gummersbacher Straße 41a
- 51645 Gummersbach
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02261 88-3609
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E-Mail: fuehrerschein05@obk.de
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