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Führerschein Ersatz wegen Verlust
Beschreibung
Ersatzführerschein (bei Verlust/Diebstahl)
Der Verlust und der Diebstahl des Führerscheins werden in gleicher Form abgewickelt.
Der Diebstahl des Führerscheins sollte zusätzlich bei der Polizei angezeigt werden.
Wichtig:
Sofern Sie noch im Besitz eines alten grauen oder rosa Führerscheines sind und der in Verlust geratene Führerschein nicht vom Oberbergischen Kreis ausgestellt wurde, ist ein Nachweis der ausstellenden Behörde erforderlich (Karteikartenabschrift).
Der Ersatzführerschein muss beim Straßenverkehrsamt in Gummersbach beantragt werden.
- Personalausweis oder Reisepass oder Pass,
- ein biometrisches Passbild
- und soweit erforderlich eine Karteikartenabschrift.
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Bei besonderen Fragen kann auch eine Kontaktaufnahme per E-Mail unter fahrerlaubnis@obk.de oder telefonisch beim Straßenverkehrsamt unter nachstehender Telefonnummer erfolgen:
02261 88-7233
Verwaltungsgebühr: bis 51€
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Fahr- und Beförderungserlaubnisse
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- Straßenverkehrsamt
- Gummersbacher Straße 41a
- 51645 Gummersbach
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