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Ersatz für einen beschädigten / unleserlichen Führerschein
Beschreibung
Für die Beantragung eines Ersatzes eines beschädigten oder unleserlichen Führerscheines ist nach vorheriger Terminvereinbarung eine persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten in der Führerscheinstelle erforderlich.
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Führerschein
- biometrisches Passbild
- falls es sich noch um einen alten grauen oder rosa Führerschein handelt und der Führerschein nicht im Oberbergischen Kreis ausgestellt wurde, wird noch eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde benötigt
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Bei besonderen Fragen kann auch eine Kontaktaufnahme per E-Mail unter fahrerlaubnis@obk.de oder telefonisch beim Straßenverkehrsamt unter nachstehenden Telefonnummern erfolgen:
02261 88-7233
Verwaltungsgebühr: bis 40€
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Fahr- und Beförderungserlaubnisse
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- Straßenverkehrsamt
- Gummersbacher Straße 41a
- 51645 Gummersbach
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