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Fahrschulerlaubnis

Beschreibung

Überprüfung von Fahrschulen

Die Straßenverkehrsbehörde ist sowohl für die Erteilung, die Rücknahme oder den Widerruf von Fahrlehr-, Fahrschul- und Zweigstellenerlaubnissen als auch für die Überwachung der Fahrlehrer und der Fahrschulen (inkl. Zweigstellen) zuständig.

Kontakt:
Telefon: 02261 88-7233
E-Mail: fahrerlaubnis@obk.de

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen