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Führerschein Umtausch/Ausstellung EU
Beschreibung
Sie können den Führerscheinumtausch auch in den Bürgerbüros der folgenden Kommunen beantragen, sofern Sie dort gemeldet sind:
Bergneustadt, Engelskirchen, Hückeswagen, Lindlar, Marienheide, Morsbach, Nümbrecht, Radevormwald, Reichshof, Waldbröl, Wiehl, Wipperfürth
EU-Richtlinie: bis zum 19. Januar 2033 müssen alle bisher unbefristet ausgestellten Führerscheine in das aktuelle Führerscheindokument mit Befristungsdatum umgetauscht werden. Bitte beachten Sie die unten stehenden Fristen!
Führerschein Ausstellung EU
Auf Antrag wird dem Inhaber einer bis zum 31.12.1998 in der Bundesrepublik Deutschland erteilten Fahrerlaubnis ein Kartenführerschein mit der in der EU (Europäischen Union) üblichen Einteilung der Fahrerlaubnisklassen ausgestellt.
Bei Änderungen der Angaben im Führerschein z.B. Name, Eintrag von Auflagen oder Verlängerung der bis zum 50. Lebensjahr befristeten Fahrerlaubnis der bisherigen Klasse 2 (neue Klasse C, CE) muss ebenfalls ein neuer Führerschein ausgestellt werden
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Bisheriger deutscher grauer oder rosa Führerschein
- ein aktuelles biometrisches Passfoto
- Ggf. eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde - sofern der Führerschein nicht im Oberbergischen Kreis erworben wurde
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Umtausch vom Führerschein: Fristen für Papierführerscheine
Haben Sie noch einen grauen oder rosa Führerschein aus Papier, richtet sich die für Sie verbindliche Umtauschfrist nach Ihrem Geburtsdatum:
Geburtsjahr | Umtauschfrist gilt bis |
vor 1953 | 19.01.2033 |
1953 - 1958 | 19.01.2022 |
1959 - 1964 | 19.01.2023 |
1965 - 1970 | 19.01.2024 |
ab 1971 | 19.01.2025 |
Führerscheine im Scheckkartenformat: Fristen für den Umtausch
Besitzen Sie bereits einen Führerschein im Scheckkartenformat, hängt die Umtauschfrist vom Jahr der Ausstellung ab:
Ausstellungsjahr | Umtauschfrist gilt bis |
1999 – 2001 | 19.01.2026 |
2002 – 2004 | 19.01.2027 |
2005 – 2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012 – 18.01.2013 | 19.01.2033 |
Kontakt:
Telefon: 02261 88-7233
E-Mail: fahrerlaubnis@obk.de
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bearbeitung aufgrund des sehr hohen Antragsaufkommens einige Zeit in Anspruch nehmen kann.
Verwaltungsgebühr: bis zu 31 Euro
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Zuständige Einrichtungen
- Fahr- und Beförderungserlaubnisse
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- Straßenverkehrsamt
- Gummersbacher Straße 41a
- 51645 Gummersbach
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