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Nutzungsarten von Grundstücken

Beschreibung

Die im Liegenschaftskataster nachgewiesene Nutzungsart (tatsächliche Nutzung) gibt die gegenwärtig ausgeübte Nutzung eines Flurstücks oder Flurstückabschnittes an.

Die Nutzungsarten werden durch entsprechende Signaturen und Farbgebungen im Liegenschaftskataster nachgewiesen.

Anträge auf Überprüfung der Nutzungsart können persönlich oder schriftlich (auch auf elektronischem Weg) gestellt werden.

Die vorzulegenden Unterlagen, z. B. Vollmacht, Personalausweis, sind vom Einzelfall abhängig.

Anträge auf Überprüfung der tatsächlichen Nutzung sowie Feststellung vor Ort sind gebührenfrei.

Zuständige Kontaktpersonen