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Hausmüllentsorgung

Beschreibung

Die Entsorgung von Abfällen aus Haushaltungen vollzieht sich grundsätzlich in zwei Phasen mit unterschiedlichen Zuständigkeiten.

Phase 1
Für das Einsammeln und Befördern von Hausmüll zu Entsorgungsanlagen sind nach Landesrecht die Städte und Gemeinden zuständig.

Phase 2
Das Betreiben von Anlagen oder Einrichtungen zur Verwertung oder Beseitigung von Hausmüll ist Aufgabe des Kreises.

Beide öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger können allerdings Dritte mit der Wahrnehmung ihrer Aufgabe beauftragen.

So nimmt z. B. der Bergische Abfallwirtschaftsverband (BAV, siehe rechts) mit Sitz in Engelskirchen bzw. der Abfall- Sammel- und Transportverband Oberberg (ASTO, siehe rechts) die Pflichten des Oberbergischen Kreises wahr.
In Lindlar-Remshagen betreibt der BAV das Entsorgungszentrum Leppe. Hier können Privathaushalte und Gewerbebetriebe Abfälle anliefern.

Weitere Anlieferungsmöglichkeiten im Kreisgebiet sind folgende Wertstoffhöfe (siehe rechts):

  • Reloga - Im Langenbacher Siefen 10, 51545 Waldbröl
  • Reloga - An der Schlossfabrik 32, 42499 Hückeswagen

Details und Grundlagen zum Entsorgungssystem enthalten die jeweiligen Abfallsatzungen.

Die mit der Entsorgung beauftragten Verbände erstellen Abfallkalender. Hier finden Sie Informationen zur Entsorgung von Elektrogeräten, von Kleingartenabfällen/Grünschnitt, von Medikamenten, von Sonderabfällen z. B. mittels Schadstoffmobilen, Recycling.

Ein Feuerlöscher darf nicht in den Hausmüll gelangen. Das Entsorgungszentrum Leppe, die Wertstoffhöfe des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers, die örtliche Feuerwehr oder Brandschutzunternehmen kommen als Rücknahmestelle in Frage.

Bei weiteren Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde gerne zur Verfügung.

Bergneustadt, Engelskirchen, Morsbach Herr Doepp
Reichshof, Nümbrecht, Waldbröl, Wiehl Frau Neuhoff
Gummersbach, Lindlar, Radevormwald Herr Ritter
Hückeswagen, Marienheide, Wipperfürth Frau Wengeler

 

Themen bezogene Links zu den Städten und Gemeinden sind rechts angegeben.