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Kennzeichnung von vorverpacktem bzw. lose angebotenem Geflügelfleisch
Beschreibung
Bei loser Abgabe von Geflügelfleisch oder vorverpacktem Geflügelfleisch sind die Bereitstellung verschiedener Angaben wie etwa die Handelsklasse oder die Verkehrsbezeichnung der Geflügelart gesetzlich vorgeschrieben.
Nähere Informationen enthält das Merkblatt (siehe rechts).
39/2
Zuständige Einrichtungen
- Verwaltungsdienst (39/2)
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- Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
- Stahlstraße 5
- 51645 Gummersbach
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02261 88-3915
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E-Mail: beate.ufer@obk.de
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