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Kennzeichnung von vorverpackten Lebensmitteln
Beschreibung
Kennzeichnung von vorverpackten Lebensmitteln
Nährwertdeklaration
Entsprechend der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV, VO (EU) 1169/2011) sind bei vorverpackten Lebensmitteln verpflichtende Informationen über Lebensmittel direkt auf der Verpackung oder auf einem an dieser befestigten Etikett anzubringen. Zu diesen verpflichtenden Informationen gehört auch die Nährwertdeklaration. Diese ist ab dem 13. Dezember 2016 für die meisten Lebensmittel verpflichtend. Sie ist auf dem Lebensmittel an einer gut sichtbaren Stelle deutlich, gut lesbar und gegebenenfalls dauerhaft anzubringen.
Ein vorverpacktes Lebensmittel (früher Fertigpackungen) ist jede Verkaufseinheit, die aus einem Lebensmittel und der Verpackung besteht, in die das Lebensmittel vor dem Feilbieten verpackt worden ist.
Nähere Informationen enthalten die Merkblätter (siehe rechts).
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Zuständige Einrichtungen
- Verwaltungsdienst (39/2)
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- Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
- Stahlstraße 5
- 51645 Gummersbach
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02261 88-3915
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E-Mail: beate.ufer@obk.de
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