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Kennzeichnung von Zusatzstoffen
Beschreibung
Ein Teil der zur Herstellung verwendeten Zusatzstoffe mit technologischer Wirkung muss gegenüber dem Kunden kenntlich gemacht werden. Die unten angegebene Liste enthält die im Gastronomiebereich relevanten kenntlichmachungspflichtigen Zusatzstoffe. Es ist dabei unerheblich, ob der Zusatz direkt durch den Betrieb erfolgt oder ob die Zusatzstoffe bereits in verarbeiteten Zutaten enthalten sind.
Nähere Informationen enthält das Merkblatt (siehe rechts).
Die europäische Informationsverordnung listet 14 Lebensmittelgruppen mit bekannt hohem allergenen Potenzial auf. Sobald diese Zutaten, auch in kleiner Menge, dem Lebensmittel direkt oder über Vorprodukte zugesetzt worden sind, müssen die Kunden darüber informiert werden. Dies gilt auch für zugekaufte Fertig- und Halbfertigprodukte, die im Betrieb lediglich erwärmt oder durchgehandelt werden.
Die Unterlagen (Vortrag am 25.03.2015 in Wipperfürth und 27.03.2015 in Gummersbach) geben Informationen über die einzelnen Allergene sowie anschauliche Beispiele, wie eine Allergenkennzeichnung in korrekter Art und Weise erfolgen kann.
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Zuständige Einrichtungen
- Verwaltungsdienst (39/2)
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- Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
- Stahlstraße 5
- 51645 Gummersbach
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02261 88-3915
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E-Mail: beate.ufer@obk.de
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