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Handel mit Lebensmittelbedarfsgegenständen - Information für Händler

Beschreibung

Lebensmittelbedarfsgegenstände sind Erzeugnisse, die beim Herstellen/Behandeln (z. B. Maschinen zur Herstellung von Lebensmitteln, Geräte/Gegenstände zum Kochen), beim Inverkehrbringen (z. B. Verpackungsmaterialien), oder dem Verzehr (z. B. Essgeschirr, Besteck) von Lebensmitteln verwendet werden und dabei mit den Lebensmitteln in Berührung kommen oder auf diese einwirken können.

Das Faltblatt des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen richtet sich in erster Linie an Händler von Lebensmittelbedarfsgegenständen und informiert über allgemeine und stoffliche Anforderungen sowie über notwendige Kennzeichnungselemente an Gegenständen.

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