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Information zur Gebührenerhebung für amtliche Kontrollen und Proben

Beschreibung

Durch Beschluss der nordrhein-westfälischen Landesregierung sind Regelkontrollen im Rahmen der amtlichen Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung seit dem 14.05.2016 gebührenpflichtig.

Für zusätzliche amtliche Kontrollen und Proben sind ebenfalls Gebühren zu erheben und diese den verantwortlichen Personen in Rechnung zu stellen. Hierunter fallen alle über die normale Kontrolltätigkeit hinausgehenden amtlichen Kontrollen.

Nähere Informationen enthält das Merkblatt (siehe rechts).

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen