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Beschwerden über schädliche Umwelteinwirkungen (Emissionen / Immissionen)
Beschreibung
Anlassbezogene Überwachung (Nachbarbeschwerden)
Liegen Anhaltspunkte (z.B. aufgrund von Nachbarbeschwerden) dafür vor, dass von einer Anlage Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen durch schädliche Umwelteinwirkungen ausgehen, z.B. durch Nichteinhaltung von Nebenbestimmungen oder bei Störfällen, ist ein Eingreifen der zuständigen Behörde geboten.
Diese geht den Beschwerden im Einzelfall nach und trifft bei berechtigtem Anlass gegenüber dem Anlagenbetreiber die erforderlichen Anordnungen.
Bei Fragen der Betreiber zum Betrieb genehmigungsbedürftiger wie auch bei nicht genehmigungsbedürftigen gewerblichen Anlagen sowie bei Einwendungen in Fragen des allgemeinen Nachbarschutzes im Zusammenhang mit gewerblichen Unternehmen wenden sie sich bitte an:
Frau Eurich | Engelskirchen, Nümbrecht, Wipperfürth |
Frau Schatschneider | Hückeswagen, Lindlar, Radevormwald, |
Herr Rumpel | Bergneustadt, Gummersbach, Marienheide |
Frau Freiberger | Morsbach, Reichshof, Waldbröl, Wiehl |
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Zuständige Einrichtungen
- Immissionsschutz
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- Umweltamt
- Moltkestraße 42
- 51643 Gummersbach
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02261 88-6724
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E-Mail: barbara.eurich@obk.de
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Profil: Link
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Telefon: 02261 88-6726
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E-Mail: helene.schatschneider@obk.de
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Profil: Link
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Telefon: 02261 88-6720
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E-Mail: niklas.rumpel@obk.de
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Telefon: 02261 88-6727
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E-Mail: lisa.freiberger@obk.de
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