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Beschwerden über schädliche Umwelteinwirkungen (Emissionen / Immissionen)

Beschreibung

Anlassbezogene Überwachung (Nachbarbeschwerden)

Liegen Anhaltspunkte (z.B. aufgrund von Nachbarbeschwerden) dafür vor, dass von einer Anlage Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen durch schädliche Umwelteinwirkungen ausgehen, z.B. durch Nichteinhaltung von Nebenbestimmungen oder bei Störfällen, ist ein Eingreifen der zuständigen Behörde geboten.

Diese geht den Beschwerden im Einzelfall nach und trifft bei berechtigtem Anlass gegenüber dem Anlagenbetreiber die erforderlichen Anordnungen. 

Bei Fragen der Betreiber zum Betrieb genehmigungsbedürftiger wie auch bei nicht genehmigungsbedürftigen gewerblichen Anlagen sowie bei Einwendungen in Fragen des allgemeinen Nachbarschutzes im Zusammenhang mit gewerblichen Unternehmen wenden sie sich bitte an:

Frau Eurich Engelskirchen, Nümbrecht, Wipperfürth
Frau Schatschneider Hückeswagen, Lindlar, Radevormwald,
Herr Rumpel Bergneustadt, Gummersbach, Marienheide
Frau Freiberger Morsbach, Reichshof, Waldbröl, Wiehl

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen