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Genehmigung von Anlagen nach den §§ 4, 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Beschreibung
Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen, die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebes in besonderem Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gefährden, erheblich zu benachteiligen oder erheblich zu belästigen bedürfen einer Genehmigung nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG).
Welche Anlagen der Genehmigungspflicht unterliegen (abhängig von Art und Größe der Anlage sowie von dem Erreichen bestimmter Leistungswerte), ist der 4. Verordnung zum BImSchG - Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen zu entnehmen.
Die Genehmigungsverfahren werden nach den Vorschriften der Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV durchgeführt.
Bei Fragen zur Genehmigung von Anlagen mit potenziell schädlichen Umwelteinwirkungen wenden Sie sich bitte an:
Frau Eurich | Engelskirchen, Nümbrecht, Wipperfürth |
Frau Schatschneider | Hückeswagen, Lindlar, Radevormwald |
Herr Rumpel | Bergneustadt, Gummersbach, Marienheide |
Frau Freiberger | Morsbach, Reichshof, Waldbröl, Wiehl |
Die Formulare zu Genehmigungs- und Änderungsverfahren gemäß § 4 bzw. § 16 BImSchG sowie zu Anzeigen nach § 15 Abs. 1 und Abs. 3, § 23 a und § 67 Abs. 2 BImSchG finden Sie auf der Internetseite der Staatlichen Umweltverwaltung in NRW (siehe rechts) unter "Immissionsschutz und Anlagensicherheit/Bundes-Immissionsschutzrecht".
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Zuständige Einrichtungen
- Immissionsschutz
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- Umweltamt
- Moltkestraße 42
- 51643 Gummersbach
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02261 88-6724
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E-Mail: barbara.eurich@obk.de
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Profil: Link
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Telefon: 02261 88-6726
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E-Mail: helene.schatschneider@obk.de
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Profil: Link
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Telefon: 02261 88-6720
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E-Mail: niklas.rumpel@obk.de
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Profil: Link
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Telefon: 02261 88-6727
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E-Mail: lisa.freiberger@obk.de
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