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Regionalplanung - Beteiligungsverfahren -

Beschreibung


Seit dem 1. Januar 1976 sind in Nordrhein-Westfalen die bei den Bezirksregierungen gebildeten Bezirksplanungsräte, die aus kommunalen Vertretern bestehen, Träger der Regionalplanung.

Der Bezirksplanungsrat trifft die sachlichen und verfahrensmäßigen Entscheidungen zur Erarbeitung des Gebietsentwicklungsplanes und beschließt die Aufstellung.

Die Gebietsentwicklungspläne legen auf der Grundlage des Landesentwicklungsprogramms und von Landesentwicklungsplänen die regionalen Ziele der Raumordnung und Landesplanung für die Entwicklung der Regierungsbezirke und für alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen im Planungsgebiet fest.

siehe Dokumente rechts.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen