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Gewässerunterhaltung

Beschreibung

Unter Gewässerunterhaltung versteht man die Unterhaltung des Gewässerbettes einschließlich der Ufer.


Die Unterhaltungspflicht obliegt im Oberbergischen Kreis den Wasserverbänden.
Sollten ordnungsrechtliche Maßnahmen erforderlich sein, ist die Untere Wasserbehörde zuständig.

Von den Unterhaltungspflichtigen ist jährlich ein Unterhaltungsplan vorzulegen.

 

Gummersbach, Morsbach, Nümbrecht, Reichshof, Waldbröl, Wiehl Frau Kallwitz
Hückeswagen, Lindlar, Marienheide, Radevormwald, Wipperfürth, Bergneustadt, Engelskirchen Herr Küster

 

Die Mitarbeiter der Wasserbehörde stehen Ihnen bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung. Die Kontaktaufnahme kann persönlich schriftlich oder telefonisch erfolgen.

Radevormwald, Hückeswagen, Wipperfürth, Lindlar,
Marienheide, Bergneustadt, Engelskirchen
Herr Küster
Reichshof, Wiehl, Nümbrecht, Waldbröl, Morsbach, Gummersbach Frau Kallwitz

Welche Behörde ist sonst noch zuständig?

Wasserverbände

  • Aggerverband
  • Wupperverband

Zuständige Kontaktpersonen