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Gesundheitskonferenz

Beschreibung

Nach § 24 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst NRW ist eine Kommunale Gesundheitskonferenz mit geschäftsführender Stelle bei den Gesundheitsämtern einzurichten.

Die Kommunale Gesundheitskonferenz berät gemeinsam interessierende Fragen der gesundheitlichen Versorgung auf örtlicher Ebene mit dem Ziel der Koordinierung und gibt bei Bedarf Empfehlungen.

Haben Sie Fragen und Anregungen zur gesundheitlichen Versorgung im Kreisgebiet?
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.

Es entstehen Ihnen keine Kosten.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen