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Tierhaltung - Schafe und Ziegen
Beschreibung
Wer Schafe oder Ziegen hält,
- meldet diese beim Veterinäramt und bei der Tierseuchenkasse,
- kennzeichnet die Schafe bzw. Ziegen spätestens 9 Monate nach der Geburt - jedoch spätestens vor dem ersten Verbringen aus dem Bestand - mit Ohrmarken,
- stellt bei jedem Verbringen von Schafen/Ziegen ein Begleitpapier aus,
- führt ein Bestandsregister,
- dokumentiert jede Anwendung verschreibungs- und apothekenpflichtiger Tierarzneimittel in einem Bestandsbuch.
Beides erhalten Sie beim
Landeskontrollverband NRW eV
Bischofstraße 85
47809 Krefeld
Telefon 02151 4111-100
Fax 02151 4111-199
Sie können persönlich, schriftlich, telefonisch oder per E-Mail Kontakt aufnehmen.
Welche Behörde ist sonst noch zuständig?
Landeskontrollverband NRW eV
Bischofstraße 85
47809 Krefeld
Telefon 02151 4111-100
Fax 02151 4111-199
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Zuständige Einrichtungen
- Tierärztlicher Dienst
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- Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
- Stahlstraße 5
- 51645 Gummersbach
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02261 88-3919
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E-Mail: horst.wehrle@obk.de
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