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Hilfen für psychisch kranke Personen Gewährung

Beschreibung

Diese Aufgabe ist seit dem 01.09.2002 vom Oberbergischen Kreis für die einzelnen Städte und Gemeinden auf die Oberbergische Gesellschaft zur Hilfe für psychisch Behinderte (OBG) übertragen worden.

  • Information, Beratung und Betreuung von Betroffenen und Angehörigen sowie des weiteren Umfeldes,
  • Hilfe bei der Beantragung von Sozialleistungen und wirtschaftlichen Hilfen,
  • Hilfestellung bei der Kontaktaufnahme mit ambulanten und stationären Therapie- und Rehabilitationseinrichtungen,
  • bei Bedarf Vor- und Nachsorge bei Klinikaufenthalten,
  • Durchführung soziotherapeutischer Maßnahmen,
  • Krisenhilfe für Erwachsene,
  • Mitwirkung nach dem PsychKG,
  • Anregung von Betreuungen,
  • Gruppenarbeit.

 

Kontakt

Anfragen werden vertraulich behandelt.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen