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Wirtschaftliche Erziehungshilfe

Beschreibung

Die Wirtschaftliche Jugendhilfe befasst sich mit den finanziellen Aspekten der vielfältigen Hilfen zur Erziehung und der Eingliederungshilfe nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII).

Es wird zwischen

  • Familienunterstützenden Hilfen (Erziehungsberatung, Sozialpädagogischer Familienhilfe, Sozialer Gruppenarbeit, Erziehungsbeistandschaften und flexiblen pädagogisch/ therapeutischen Leistungen),
  • Familienergänzenden Hilfen (Gemeinsame Wohnformen für Eltern und Kinder, Tagesgruppenerziehung und sozialpädagogischer Tagespflege) und
  • Familienersetzenden Hilfen (Vollzeitpflege, Heimerziehung und Sozialpädagogischer Einzelbetreuung)

unterschieden.

Die Fragen, wie notwendige Hilfen kostengünstig umgesetzt werden können, ob sich kostenintensive Fremdunterbringungen durch flexible oder ambulante Maßnahmen ersetzen lassen, werden in Zusammenarbeit mit pädagogischen und medizinisch-psychologischen Fachkräften entschieden. Einerseits muss alles Notwendige im Hinblick auf die erforderliche Hilfe veranlasst werden, andererseits ist mit den vorhandenen Ressourcen verantwortlich umzugehen.

Die Wirtschaftliche Jugendhilfe prüft auch, ob sich Eltern oder andere Stellen an den Kosten der Jugendhilfe zu beteiligen haben.

Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII)

Zuständige Einrichtungen