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Produktverantwortung und Marktüberwachung
Beschreibung
Produktverantwortung
Durch die Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes vom 29.10.2020 werden EU-rechtliche Vorgaben in Deutschland umgesetzt. Zielsetzung ist die Förderung der Abfallvermeidung, Stärkung des Recyclings und Verbesserung von Stoffkreisläufen.
Die Produktverantwortung ist ein essentielles Element der Kreislaufwirtschaft.
Insbesondere Vorgaben zur Entwicklung langlebiger Produkte, Einsatz von Sekundärrohstoffen bei der Herstellung, Rücknahme und eine umweltgerechte Entsorgung stehen im Mittelpunkt.
Produktspezifisch werden bestimmte Vorgaben durch Gesetze und Verordnungen festgelegt. Der Umfang der abfallwirtschaftlichen Produktverantwortung für Batterien, Elektro- und Elektronikgeräte, Fahrzeuge, (Mineral-)Öle und Verpackungen ist Reglungsinhalt folgender Rechtsvorschriften:
- Batteriegesetz,
- Elektro- und Elektronikgerätegesetz,
- Altfahrzeugverordnung,
- Altölverordnung
- Verpackungsverordnung
Verbot von Stoffen, Kennzeichnungspflichten und Rücknahmepflichten konkretisieren die abfallwirtschaftliche Verantwortung von Herstellern und Vertreiber.
Marktüberwachung
Das am 16.07.2021 in Kraft getretene Marktüberwachungsgesetz umfasst die Überwachung von Fahrzeugen, Elektro- und Elektronikgeräten, Batterien und Akkumulatoren sowie Verpackungen und Verpackungsabfällen. Überwacht werden hierbei die Einhaltung der Voraussetzungen für das Inverkehrbringen von Produkten, wie Stoffverbote, Grenzwerte und Kennzeichnungspflichten.
Das „Rapid Exchange of Information System“ (RAPEX) ist das Schnellwarnsystem der Europäischen Union für gefährliche Konsumgüter, ausgenommen sind Nahrungs- und Arzneimittel sowie medizinische Geräte.
Das RAPEX-System bietet einen Informationstransfer über Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Einschränkung der Verwendung von gefährlichen Produkten (Rücknahme- oder Rückrufaktion).
Über das Schnellwarnsystem können sich Verbraucher und Verbraucherinnen sowie Händler über Produkte verschiedener Produktkategorien wie Kinderspielzeug und Elektrogräte informieren.
Bei weiteren Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde gerne zur Verfügung.
Bergneustadt, Engelskirchen, Morsbach | Herr Doepp |
Reichshof, Nümbrecht, Waldbröl, Wiehl | Frau Neuhoff |
Gummersbach, Lindlar, Radevormwald | Herr Ritter |
Hückeswagen, Marienheide, Wipperfürth | Frau Wengeler |
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Zuständige Einrichtungen
- Abfallwirtschaft
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- Umweltamt
- Moltkestraße 42
- 51643 Gummersbach
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02261 88-6786
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E-Mail: abfall02@obk.de
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Profil: Link
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Telefon: 02261 88-6783
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E-Mail: magdalena.neuhoff@obk.de
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Profil: Link
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Telefon: 02261 88-6784
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E-Mail: dennis.doepp@obk.de
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Profil: Link
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Telefon: 02261 88-6788
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E-Mail: ritter01@obk.de
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