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Betreuung-rechtliche Betreuung für Volljährige
Beschreibung
Wenn eine volljährige Person seine bzw. ihre Angelegenheiten wegen einer Krankheit oder Behinderung nicht selber erledigen kann, wird ihm bzw. ihr durch das Betreuungsgericht auf Antrag oder von Amts wegen ein rechtlicher Betreuer oder eine rechtliche Betreuerin zur Seite gestellt. Dabei prüft das Gericht, für welche Lebensbereiche eine Betreuung in Frage kommt, z. B. für die Vertretung in gesundheitlichen Angelegenheiten oder für die Regelung finanzieller Dinge.
Der Begriff der „Vormundschaft“ oder „Entmündigung“ ist mit dem im Jahr 1992 in Kraft getretenen Betreuungsrecht für Erwachsene abgeschafft. Die betreute Person wird nicht "entmündigt", sondern bleibt grundsätzlich geschäftsfähig.
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Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Rufnummer: +492261-885108.
Zuständige Einrichtungen
- Betreuungsbehörde
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- Kreisjugendamt
- Am Wiedenhof 5
- 51643 Gummersbach
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