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Jährliche Streckenmeldung Jagd

Beschreibung

Als jagdausübungsberechtigter Pächter eines Jagdbezirkes im Oberbergischen Kreis sind Sie verpflichtet, die dort angefallene jährliche Jagdstrecke eines jeden Jagdjahres (01.04. bis 31.03.) bis spätestens zum 15.04. des Folgejagdjahres vollständig an die untere Jagdbehörde zu melden.  Tragen Sie dazu die Abschüsse des abgelaufenen Jagdjahres aus Ihrem Jagdbezirk in den dazu verlinkten Streckenmeldebogen ein.

Sollten Sie mehrere Jagdbezirke gepachtet haben, beachten Sie, dass für jedes Jagdrevier ein eigenständiger Bogen auszufüllen und einzureichen ist.

Pachten Sie einen Jagdbezirk zusammen mit einem oder mehreren Mitpächtern, ist von den Pächtern nur ein gemeinsamer Streckenmeldebogen einzureichen.

Über den Button „Einreichen“ im Formular, senden Sie den vollständig ausgefüllten Bogen automatisch an die Untere Jagdbehörde.

Alternativ können Sie Ihre Streckenmeldung auch als PDF-Datei an die Mailanschrift objagd@obk.de senden.

Als dritte und letzte Möglichkeit steht Ihnen der Postversand Ihrer ausgedruckten Streckenmeldung an die Untere Jagdbehörde, Stahlstr. 5, 51645 Gummersbach offen.

Bei Unklarheiten über die Art der Ausfüllung der Streckenmeldung steht Ihnen die nebenstehende Sachbearbeitung der Unteren Jagdbehörde gerne für Auskünfte zur Verfügung.

§ 22 Absatz 8 Landesjagdgesetz

Streckenmeldebogen Jagd

15.04. des Folgejagdjahres

Das nachhaltige Fristversäumnis der Streckenmeldung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Diese kann gem. § 55 Absatz 2 Nr. 3 LJG geahndet werden. 

Sie sind Pächter eines Jagdbezirkes im Oberbergischen Kreis

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