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Landschaftsschutz: Eingriffe in Natur und Landschaft
Beschreibung
Grundsätzlich sind - mit wenigen Ausnahmen - alle Bauvorhaben als Eingriff in Natur und Landschaft anzusehen (§§ 13 ff des Bundesnaturschutzgesetzes und § 30 des Landesnaturschutzgesetz NRW), die durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen sind. (Als Bauvorhaben gelten auch Veränderungen der Bodenoberfläche durch Auf- oder Abtragungen.)
Darüber hinaus zählen auch die folgenden Maßnahmen zu den ausgleichspflichtigen Eingriffen, sofern sie nicht wie in den Schutzgebieten grundsätzlich verboten sind:
- Verlegen ober- und unterirdischer Leitungen
- Aufschüttungen und Abgrabungen
- Beseitigung von Hecken, Alleen, Baumreihen, Streuobstwiesen
- Beseitigung von Tümpeln und Weihern
- Umwandlung von Wald
- Ausbau von Gewässern
- Anlage von Weihnachtbaumkulturen und Schmuckreisigkulturen
Detaillierte Informationen zur Eingriffsregelung finden Sie im Merkblatt „Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung“ im rechten Bereich unter "Downloads".
§§ 13 ff. Bundesnaturschutzgesetz und § 30 Landesnaturschutzgesetz
Zur Bearbeitung des Antrages sind, sofern sie nicht schon Bestandteil der Bauantragsunterlagen sind, folgende Unterlagen beizufügen:
- Übersichtsplan im Maßstab 1:5000 mit Höhenlinien
- Lageplan-Bestand
- Lageplan-Planung
- Flächenbilanzierung
Bei größeren Eingriffen erfolgt die Flächenbilanzierung über einen landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP). Bei geringfügigen Eingriffen kann ggfls. der Vordruck zur vereinfachten Flächenbilanzierung verwendet werden (siehe Merkblätter / Vordrucke im rechten Bereich "Downloads").
Nach Abschluss der Maßnahme ist ein Nachweis über durchgeführten Pflanzungen als Ausgleichs-/Ersatzmaßnahmen bei der Unteren Naturschutzbehörde einzureichen. Einen entsprechenden Vordruck finden Sie ebenfalls unter „Downloads“.
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Die MitarbeiterInnen der Unteren Naturschutzbehörde stehen Ihnen bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung:
Bergneustadt, Gummersbach, Reichshof, | Frau Gebhardt |
Engelskirchen, Hückeswagen, Lindlar, Marienheide, Radevormwald, Wipperfürth | Herr Töpfer |
Morsbach, Nümbrecht, Waldbröl, Wiehl | Frau Wand |
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- Naturschutz
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- Umweltamt
- Moltkestraße 42
- 51643 Gummersbach
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02261 88-6714
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E-Mail: jeannette.gebhardt@obk.de
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Profil: Link
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Position: Sachgebietsleitung
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Telefon: 02261 88-6711
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E-Mail: felix.toepfer@obk.de
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Profil: Link
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Telefon: 02261 88-6712
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E-Mail: petra.wand@obk.de
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