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Kinderschutz und Gefährdungseinschätzung

Beschreibung

Wenn es Hinweise gibt, dass Kinder und Jugendliche gefährdet sind, und die Eltern nicht bereit oder in der Lage sind, dies abzuwenden, greift das staatliche Wächteramt bzw. der Kinderschutz.

Der Gesetzgeber verpflichtet vor allem die Familiengerichte und Jugendämter, in diesen Fällen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen tätig zu werden.

Jeder Mensch möchte, dass Kinder in Not Hilfe erhalten. Gleichzeitig möchte niemand gerne, dass fremde Menschen vor der eigenen Tür stehen und sich ohne ausreichende Begründung nach dem Wohl der eigenen Kinder erkundigen. Eine unaufgeforderte Kontaktaufnahme zu einer Familie setzt deshalb voraus, dass tatsächlich Anhaltspunkte für eine Gefährdung vorhanden sind, z. B. wenn ein Kind körperliche oder sexuelle Gewalt erlebt oder vernachlässigt wird.

Bei solchen Hinweisen auf Kindeswohlgefährdung ist der ASD verpflichtet, sich einen unmittelbaren Eindruck vom Kind und seinem persönlichen Umfeld zu verschaffen. Es ist dabei wichtig, wie die Erziehungsberechtigten und die Kinder und Jugendlichen die Situation selbst beurteilen und was diese tun können, damit ein Kind wieder sicher und geschützt ist.

Die Fachkräfte des ASD gehen allen Hinweisen auf Gefährdungssituationen von Kindern und Jugendlichen nach und schätzen das Gefährdungsrisiko ein. Dazu wird jede eingehende Mitteilung zunächst einer ersten Bewertung unterzogen: Sind darin Anhaltspunkte für eine Gefährdung zu erkennen? Und welches Vorgehen erscheint in diesem Fall sinnvoll? 

Kein ASD kann den Kinderschutz alleine sicherstellen. Deshalb sind auch alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Trägern der freien Jugendhilfe und Fachkräfte aus anderen Bereichen, wie z. B. Schule und Gesundheitswesen, dazu verpflichtet, Hinweisen auf Kindeswohlgefährdung nachzugehen und die eigenen Handlungsmöglichkeiten zum Schutz des Kindes zu prüfen. Wenn diese nicht ausreichen, sind sie befugt und aufgefordert, das Jugendamt – sprich: den ASD – zu informieren.

Besorgte Bürgerinnen und Bürger können sich jederzeit beim Kreisjugendamt melden:

Das Kreisjugendamt ist von montags bis donnerstags von 8:00 – 16:00 Uhr und freitags von 8:00 – 12:00 Uhr unter der Telefonnummer 02261-88 5198 erreichbar.

Nach den regulären Sprechzeiten sowie an Wochenenden und Feiertagen ist der Bereitschaftsdienst der Jugendämter im Oberbergischen Kreis für Notfälle erreichbar. Der Bereitschaftsdienst ist über die Leitstelle der Kreisverwaltung unter der Telefonnummer 02261-65028 zu erreichen.