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Hilfe zur Erziehung

Beschreibung

Die "Hilfen zur Erziehung" sind ein wichtiger Bestandteil des Angebots der Jugendhilfe, um Kinder, Jugendliche und ihre Familien in schwierigen Lebenssituationen zu unterstützen und zu begleiten. Hier möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick über die Hilfen zur Erziehung geben:

Was sind Hilfen zur Erziehung? Hilfen zur Erziehung sind verschiedene Unterstützungsmaßnahmen, die darauf abzielen, Familien in belastenden Lebenssituationen zu stärken und die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu fördern. Sie werden individuell auf die Bedürfnisse der jeweiligen Familie zugeschnitten und können ambulant, teilstationär oder stationär erfolgen.

Unser Angebot:

  • Beratung und Unterstützung: Mit Erziehungsfragen können sich Kinder und Jugendliche, Mütter und Väter direkt an eine Erziehungsberatungsstelle wenden. Wenn sie intensivere Unterstützung durch eine Hilfe zur Erziehung in Anspruch nehmen wollen, können sie diese beim Jugendamt beantragen. Unsere Fachkräfte stehen Ihnen für Beratungsgespräche und Unterstützung bei verschiedenen Anliegen zur Verfügung. Gemeinsam erarbeiten wir Lösungsansätze und unterstützen Sie dabei, Ihre Familiensituation zu verbessern.
  • Ambulante Hilfen: Bei Bedarf bieten wir ambulante Hilfsangebote an, die flexibel in den Alltag integriert werden können. Dazu gehören beispielsweise Erziehungsbeistandschaften oder Sozialpädagogische Familienhilfen.
  • Teilstationäre und stationäre Angebote: In besonderen Fällen kann eine teilstationäre oder stationäre Unterbringung in Betracht gezogen werden, beispielsweise in Form von Wohngruppen oder betreutem Wohnen.

Wie beantrage ich Hilfen zur Erziehung? Wenn Sie Unterstützung im Rahmen der Hilfen zur Erziehung benötigen, können Sie sich gerne an uns wenden. Sie können telefonisch oder per Email einen Termin vereinbaren. Im persönlichen Kontakt klären wir gemeinsam Ihren Unterstützungsbedarf und erarbeiten individuelle Lösungswege.

Kontakt: Für weitere Informationen oder bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort der Familie bzw. der Kinder. Ihren Ansprechpartner finden Sie hier:

https://asd-finder.obk.de