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Fahrerlaubnis/-verlängerung

Beschreibung

Das Angebot richtet sich an alle Bewerberinnen und Bewerber um die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis für LKW (Klasse C, C1, CE, C1E), die der Erlaubnisbehörde das Ergebnis einer verkehrsmedizinischen Untersuchung gemäß Fahrerlaubnisverordnung (FeV) vorlegen müssen. 

Möglich sind:

    • Ärztliche Untersuchung zur Fahreignung gemäß Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
      Falls gesundheitliche Einschränkungen bestehen, bringen Sie bitte aussagekräftige Befundunterlagen mit. In der Regel wird ein Urin-Schnelltest, aber keine Blutuntersuchung durchgeführt.
    • Ärztliche Untersuchung zur Sehfähigkeit gemäß Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
      Sorgen Sie dafür, dass für den Test optimal angepasste Sehhilfen (Brille oder Kontaktlinsen) zur Verfügung stehen. Beachten Sie bitte, dass Korrekturgläser von mehr als plus 8,0 Dioptrien (sphärische Äquivalent) nicht zulässig sind; intraokuläre Linsen oder Kontaktlinsen hingegen sind erlaubt.
      Wenn die Anforderungen an das Sehen mit oder ohne Sehhilfen nicht erfüllt werden, wird in der Regel eine kostenpflichtige Nachbegutachtung durch eine augenfachärztliche Untersuchungsstelle erforderlich!

Sollten Sie unsicher sein, welcher Untersuchungsumfang zu welchem Zeitpunkt für Sie erforderlich ist, wenden Sie sich bitte an das Straßenverkehrsamt.

Die angebotenen hiesigen Untersuchungen erfolgen jeden
2. Mittwochvormittag zwischen 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und
ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache.

Telefonische Terminvereinbarung unter nachfolgender Rufnummer des Gesundheitsamtes Gummersbach: 02261 88-5305

 

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