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Jagd - Informationen der Jagdbehörden an die Jägerschaft zu besonderen jagdlichen Maßnahmen

Beschreibung

Auf Grund von besonderen Lagen wie zum Beispiel Wildseuchen bei jagdbarem Wild informiert die Oberste Jagdbehörde, das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW, die jagdausübungsberechtigten Personen über ihre Unteren Jagdbehörden (Kreise und kreisfreie Städte) über für sie wichtige Sachverhalte und angesagte Verhaltensweisen. Dabei können ggf. Ausnahmen von den sachlichen Verboten in der Jagdausübung gem. der §§ 19 Bundesjagdgesetz (BJG) und § 19 Landesjagdgesetz NRW (LJG) erforderlich werden.

 

Schwarzwildbejagung

Auf Grund eines Erlasses des MLV NRW zur Zulässigkeit des Einsatzes von Wärmebildtechnik zur Schwarzwildbejagung im Rahmen der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) vom 01.07.2025 wurden die Unteren Jagdbehörden (UJB) in NRW angewiesen, zur Unterstützung der Tierseuchenbekämpfung durch die zuständigen Veterinärbehörden eine entsprechende Allgemeinverfügung zu erlassen. Die Allgemeinverfügung erlaubt bis auf Weiteres gem. § 19 II Satz1 Landesjagdgesetz NRW die Verwendung von Nachtsichtaufsätzen und Nachtsichtvorsätzen (Dual-Use-Geräten) für Zielfernrohre, die einen Bildwandler besitzen, zur Bejagung von Schwarzwild vorrübergehend zu erlauben.

 

§ 19 BJG, § 19 LJG, ASP Jagdverordnung NRW

  • Infobrief des MLV NRW an die Jägerinnen und Jäger vom 20.06.2025 zum ASP-Ausbruch im Kreis Olpe und zum landesweiten ASP-Monitoring (s. rechts unter "Downloads")

  • Formular Begleitschein für die Beprobung von Schwarzwild (s. rechts unter "Downloads")

  • Allgemeinverfügung zur Freigabe des Einsatzes von Nachtsichtvorsatzgeräten und Nachtsichtaufsatzgeräten vom 11.07.2025 (s. rechts unter "Downloads")

Die Allgemeinverfügung gilt bis auf Widerruf

keine