Führerscheinanliegen – Abholung eines bereits beantragten Führerscheins
Beschreibung
Sofern Sie sich nicht für den Direktversand Ihres Führerscheins an Ihre Meldeanschrift entschieden haben oder ein Direktversand nicht möglich war, müssen Sie Ihren Führerschein beim Straßenverkehrsamt in Gummersbach abholen.
Für die Abholung ist eine Online-Terminbuchung erforderlich. Die Abholung kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen.
- gültiges amtliches Ausweisdokument
- TÜV-Bescheinigung (bei Erstantrag bzw. zusätzlicher Führerscheinklasse)
- alter Führerschein (sofern vorhanden)
Zusätzliche Unterlagen bei Abholung mit Vollmacht:
- schriftliche Vollmacht (formlos oder Vordruck)
- Ausweisdokument des Abholers
- Ausweisdokument des Antragsstellers (Kopie ausreichend)
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Für Fragen steht Ihnen das Straßenverkehrsamt per E-Mail zur Verfügung:
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Fahr- und Beförderungserlaubnisse
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- Straßenverkehrsamt
- Straße: Kölner Straße Hausnummer: 235
- PLZ: 51645 Ort: Gummersbach
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