Führerscheinanliegen – Umschreibung Dienstfahrerlaubnis
Beschreibung
Mit einer Dienstfahrerlaubnis (z. B. der Bundeswehr) dürfen grundsätzlich nur Dienstfahrzeuge geführt werden, nicht jedoch private Fahrzeuge.
Während des bestehenden Dienstverhältnisses sowie nach dem Ausscheiden aus dem Dienst kann die Dienstfahrerlaubnis ohne erneute Fahrerlaubnisausbildung oder -prüfung in eine allgemeine Fahrerlaubnis umgeschrieben werden.
- gültiges amtliches Ausweisdokument
- Dienstfahrerlaubnis
- bereits vorhandener ziviler Führerschein
- aktuelles biometrisches Passfoto
In bestimmten Fällen ist zusätzlich eine ärztliche, eine augenärztliche oder eine Leistungsuntersuchung notwendig.
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Für Fragen steht Ihnen das Straßenverkehrsamt per E-Mail zur Verfügung:
Verwaltungsgebühr: bis 55,00 €
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Fahr- und Beförderungserlaubnisse
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- Straßenverkehrsamt
- Straße: Kölner Straße Hausnummer: 235
- PLZ: 51645 Ort: Gummersbach
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