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Investitionskosten für Einrichtungen der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege

Beschreibung

Es handelt sich hierbei um eine Förderung von Investitionskosten für zugelassene Einrichtungen der Tages-, Nacht- sowie Kurzzeitpflege. Antragsberechtigt sind nicht die Pflegebedürftigen selbst.

Die Förderung wird bewohnerorientiert und nach Belegungstagen bewilligt. Die Bewilligung erfolgt anhand der vom zuständigen Landschaftsverband festgelegt gesondert berechnungsfähigen betriebsnotwendigen Investitionskosten.

Der Antrag auf Investitionskostenförderung ist monatlich bis zum 15. des Folgemonats zu stellen.

Die Antragstellung kann digital erfolgen. Ein Benutzerkonto ist erforderlich und kann beim Amt für Soziale Angelegenheiten des Kreises angefordert werden. Darüber hinaus ist auch eine formlose Antragstellung per E-Mail oder Fax möglich.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen