Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

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Dienstleistungsinformationen

Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Nach dem AGG besteht ein Benachteiligungsverbot aus Gründen der Rasse, ethnischer Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität.
Anwendungsbereiche sind insbesondere die Auswahlkriterien und Einstellungsbedingungen für eine Erwerbstätigkeit einschließlich des beruflichen Aufstiegs, die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen, der Sozialschutz, die sozialen Vergünstigungen, die Bildung und der Zugang zu den öffentlichen Gütern und Dienstleistungen einschließlich Wohnraum.

Beschäftigte und Bewerber haben das Recht sich zu beschweren, wenn sie sich im Zusammenhang mit ihrem Beschäftigungsverhältnis (auch Bewerbungsverfahren) vom Arbeitgeber, vom Vorgesetzten, anderen Beschäftigten oder Dritten benachteiligt fühlen.
Die Beschwerde ist zu prüfen und zu bescheiden.

Unabhängig davon besteht die bundesweite Antidiskriminierungsstelle, die beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Berlin eingerichtet ist.

Welche Behörde ist sonst noch zuständig?

Servicestelle für Antidiskriminierungsarbeit der Caritas 

Ansprechpartnerin: Ingrid Forsting
Website: Servicestelle für Antidiskriminierungsarbeit
Tel.: 02261-3060
Mobil: 0171-2944314
Adresse: Talstrasse 1
51643 Gummersbach

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson