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Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Beschreibung
Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG NRW) gewährt den Bürgern einen freien Zugang zu den bei öffentlichen Stellen existierenden Informationen und ist somit Voraussetzung des umfassenden Informationszugangs der Bürger. Der Informationszugang ist Schranken unterworfen.
Die Informationsanträge werden beim Oberbergischen Kreis durch den örtlichen Datenschutzbeauftragten koordiniert und innerhalb einer Monatsfrist beantwortet. Die Anträge müssen hinreichend bestimmt sein und können in schriftlicher, mündlicher oder elektronischer Form gestellt werden. Die Auskünfte sind grundsätzlich gebührenpflichtig.
LS/06
Zuständige Einrichtungen
- Leitungsstab / Rechnungsprüfungsamt
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- Leitungsstab
- Reininghauser Straße 7a
- 51643 Gummersbach
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Datenschutzbeauftragter
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Telefon: 02261 88-1409
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E-Mail: uwe.kaldeich@obk.de
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