Aufsicht für Pflege- und Betreuungseinrichtungen

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Dienstleistungsinformationen

Aufsicht für Pflege- und Betreuungseinrichtungen

Die Zuständigkeit erstreckt sich nach dem Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) auf verschiedene Angebotstypen (für volljährige Menschen). Dies sind Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot (insbesondere stationäre Pflegeeinrichtungen und stationäre Einrichtungen für Menschen mit Behinderung), anbieterverantwortete Pflegewohngemeinschaften / Wohngemeinschaften für Menschen mit Behinderung, Angebote des Servicewohnens, Ambulante Dienste und Gasteinrichtungen (Hospize, Einrichtungen der Tagespflege und Nachtpflege sowie Kurzzeitpflegeeinrichtungen). Im Vordergrund steht bei der Tätigkeit der Schutz der Interessen und Bedürfnisse der Nutzerinnen und Nutzer dieser Angebote.

Im Rahmen dieser Zuständigkeit erfolgen Regelprüfungen nach abgestuften Zeiträumen und anlassbezogene Prüfungen. Darüber hinaus werden eingehende Beschwerden geprüft, Beratungsgespräche geführt und darauf hingewirkt, dass festgestellte Mängel beseitigt werden.

Die wesentlichen Prüfergebnisse zu den Regelprüfungen in Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot, Gasteinrichtungen und anbieterverantworteten Wohngemeinschaften werden als Ergebnisbericht im Internet-Portal des Oberbergischen Kreises veröffentlicht und sind bei den jeweiligen Einrichtungen hinterlegt.

Neben dem Schutz der Nutzerinnen und Nutzer besteht gegenüber dem Leistungsanbieter eine umfassende Beratungs- und Überprüfungspflicht. Bei Bedarf werden auch Personen und Träger, die den Betrieb einer Einrichtung oder Wohngemeinschaft anstreben, bereits bei der Planung beraten.

Es besteht die Möglichkeit, sowohl telefonisch als auch schriftlich Kontakt aufzunehmen. Auch eine persönliche Kontaktaufnahme sowie Ortstermine sind nach vorheriger Terminabsprache möglich. 

Leitung

 

Telefon:

02261 88-5004 

Lindlar
Marienheide

Werkstätten für Menschen mit Behinderungen

Telefon:

02261 88-5063
 

Bergneustadt
Engelskirchen
Nümbrecht
Wiehl

Telefon:

02261 88-5062

Morsbach
Reichshof

Telefon:

02261 88-5061

Gummersbach
Waldbröl
Wipperfürth

Telefon:

02261 88-5064

Hückeswagen
Radevormwald 

Telefon:

02261 88-5060

 

Wohn- und Teilhabegesetz (WTG)

Wer Angebote nach dem WTG betreiben will, hat seine Absicht spätestens zwei Monate vor der vorgesehenen Betriebsaufnahme anzuzeigen. Vorzulegende Unterlagen sollten konkret mit der Aufsicht für Pflege- und Betreuungseinrichtungen abgestimmt werden.

Beratungen und Auskünfte gegenüber Nutzerinnen und Nutzern, Angehörigen und Betreuern erfolgen gebührenfrei. 

Erhalten Sie auf der Internetseite der Senioren- und Pfegeberatung unter dem Punkt Informationen von A - Z.

 

Allgemeine Informationen:

Versorgung von Pflegebedürftigen bei Überlagerung von Hitzewellen mit der Covid-19-Pandemie

Die Versorgung von pflegebedürftigen Menschen unter Hitze- und Infektionsschutzbedingungen sind auch für die Pflegenden mit Schutzausrüstung eine starke Belastung.

Informationen und Gesundheitshinweise der WHO Europa sowie Informationen des Deutschen Wetterdienstes sind unter den nachfolgenden Links abrufbar.

WHO Europa

Informationen des Deutschen Wetterdienstes

Die Tätigkeitsberichte der Aufsicht für Pflege- und Betreuungseinrichtungen finden Sie hier:

Tätigkeitsbericht 2011 - 2013
Tätigkeitsbericht 2014 - 2015
Tätigkeitsbericht 2015 - 2016
Tätigkeitsbericht 2017 - 2018 
Tätigkeitsbericht 2019 - 2020
Tätigkeitsbericht 2021 - 2022